Martina Stöckli Hüppi
Tel. 079 334 84 73
Häufige Fragen
Eine Patientenverfügung kommt bei einem urteilsunfähigen Zustand zur Anwendung.
Es macht grundsätzlich immer Sinn. Durch einen plötzlichen Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeder Mensch in jedem Alter urteilsunfähig werden.
Jede erwachsene und urteilsfähige Person.
Nein. Kann der Patient nach seinem Willen befragt werden, gilt dieser. Dieser aktuelle Wille kann auch vom Inhalt der Patientenverfügung abweichen.
Ja, selbstverständlich. Es macht viel Sinn, die eigene Patientenverfügung regelmässig zu überprüfen. Insbesondere, wenn neue Erkrankungen oder sonstige grosse Veränderungen im Leben eingetreten sind.
Diese Person muss medizinisch urteilsfähig sein. diese Urteilsfähigkeit kann in gewissen Bereichen nicht mehr gegeben sein, in anderen aber immer noch vorhanden sein. Daher bedarf diese Situation zwingend eine qualitativ hochwertige Beratung und Begleitung.
Die Person muss die medizinischen Zusammenhänge der Erkrankung verstehen und die Konsequenzen von Entscheidungen begreifen.
Eine Vertretungsperson vertritt persönlich meinen Willen, wenn ich ihn nicht mehr selber vertreten kann. Sehr wertvoll ist, wenn die Vertretungsperson sorgfältig ausgesucht wird und in den Prozess der Erstellung der Patientenverfügung eingebunden ist.
Nein. Für viele Menschen ist es aber hilfreich und beruhigend, wenn eine Vertretungsperson definiert ist.
Nein. Die Vertretungsperson sollte gesundheitlich für diese Rolle geeignet, erreichbar und mobil sein und den zu vertretenden Menschen gut kennen.
Die Patientenverfügung ist ein Baustein aus dem Vorsorgeauftrag und betrifft ausschliesslich die medizinische Vorsorge. Eine Patientenverfügung setzt aber keinen Vorsorgeauftrag voraus, sie kann also auch unabhängig eines solchen erstellt werden.
Schlecht nicht. Es kommt immer auf die Bedürfnisse des Verfassers an. Viele Menschen fühlen sich aber überfordert mit dem Ausfüllen. Mit dem Ergebnis, dass die Verfügungen ungenau, widersprüchlich oder sehr lückenhaft und sind und in einer medizinischen Krise mehr Fragen auslösen als Antworten liefern.
Die Beraterin verfügt über medizinisches Wissen und ist geschult, den Klienten durch gezieltes Nachfragen dazu zu bewegen, wirklich persönliche und nicht nur oberflächlichen Aussagen wie z.B. „Ich möchte nicht an Schläuchen hängen…“ zu machen.
In einigen Beratungsstellen muss man hingehen können. Ich biete auch Beratungen bei Klienten daheim an.
Ja sicher, häufig ist es auch sehr wertvoll und hilfreich.
Ja, medizinisches Fachpersonal ist dazu verpflichtet, sich daran zu halten, solange medizinisch Sinnvolles verlangt wird und es ethisch vertretbar ist.
