Martina Stöckli Hüppi
Tel. 079 334 84 73

Häufige Fragen

Wann kommt eine Patientenverfügung zur Anwendung?

Eine Patientenverfügung kommt bei einem urteilsunfähigen Zustand zur Anwendung.

Wann macht es Sinn, eine Patientenverfügung zu erstellen?

Es macht grundsätzlich immer Sinn. Durch einen plötzlichen Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeder Mensch in jedem Alter urteilsunfähig werden.

Wer kann eine Patientenverfügung ausfüllen?

Jede erwachsene und urteilsfähige Person.

Muss ich immer so entscheiden, wie es in meiner Patientenverfügung steht?

Nein. Kann der Patient nach seinem Willen befragt werden, gilt dieser. Dieser aktuelle Wille kann auch vom Inhalt der Patientenverfügung abweichen.

Kann ich meine Patientenverfügung ändern?

Ja, selbstverständlich. Es macht viel Sinn, die eigene Patientenverfügung regelmässig zu überprüfen. Insbesondere, wenn neue Erkrankungen oder sonstige grosse Veränderungen im Leben eingetreten sind.

Kann eine Person mit einer Demenz auch eine Patientenverfügung ausfüllen?

Diese Person muss medizinisch urteilsfähig sein. diese Urteilsfähigkeit kann in gewissen Bereichen nicht mehr gegeben sein, in anderen aber immer noch vorhanden sein. Daher bedarf diese Situation zwingend eine qualitativ hochwertige Beratung und Begleitung.

Was bedeutet „urteilsfähig“?

Die Person muss die medizinischen Zusammenhänge der Erkrankung verstehen und die Konsequenzen von Entscheidungen begreifen.

Was bedeutet „Vertretungsperson“?

Eine Vertretungsperson vertritt persönlich meinen Willen, wenn ich ihn nicht mehr selber vertreten kann. Sehr wertvoll ist, wenn die Vertretungsperson sorgfältig ausgesucht wird und in den Prozess der Erstellung der Patientenverfügung eingebunden ist.

Benötigt es zwingend eine Vertretungsperson?

Nein. Für viele Menschen ist es aber hilfreich und beruhigend, wenn eine Vertretungsperson definiert ist.

Muss ich verwandt sein mit der Vertretungsperson?

Nein. Die Vertretungsperson sollte gesundheitlich für diese Rolle geeignet, erreichbar und mobil sein und den zu vertretenden Menschen gut kennen.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist ein Baustein aus dem Vorsorgeauftrag und betrifft ausschliesslich die medizinische Vorsorge. Eine Patientenverfügung setzt aber keinen Vorsorgeauftrag voraus, sie kann also auch unabhängig eines solchen erstellt werden.

Sind die vorgedruckten Patientenverfügungen aus dem Internet schlecht?

Schlecht nicht. Es kommt immer auf die Bedürfnisse des Verfassers an. Viele Menschen fühlen sich aber überfordert mit dem Ausfüllen. Mit dem Ergebnis, dass die Verfügungen ungenau, widersprüchlich oder sehr lückenhaft und sind und in einer medizinischen Krise mehr Fragen auslösen als Antworten liefern.

Warum muss ich bei einer Beratung etwas bezahlen, wenn ich im Internet eine Vorlage gratis bekomme?

Die Beraterin verfügt über medizinisches Wissen und ist geschult, den Klienten durch gezieltes Nachfragen dazu zu bewegen, wirklich persönliche und nicht nur oberflächlichen Aussagen wie z.B. „Ich möchte nicht an Schläuchen hängen…“ zu machen.

Ich bin nicht mehr mobil, kann ich mich trotzdem persönlich beraten lassen?

In einigen Beratungsstellen muss man hingehen können. Ich biete auch Beratungen bei Klienten daheim an.

Ich bin eine ältere Person und möchte meine Kinder in der Beratung dabei haben. Geht das?

Ja sicher, häufig ist es auch sehr wertvoll und hilfreich.

Ist eine Patientenverfügung verbindlich?

Ja, medizinisches Fachpersonal ist dazu verpflichtet, sich daran zu halten, solange medizinisch Sinnvolles verlangt wird und es ethisch vertretbar ist.